Ein Juni’OR-Konto eröffnen
Das Juni’OR-Konto im Überblick
Das Juni’OR-Konto ist ein Edelmetallkonto auf den Namen eines jungen Menschen. Es ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, die von besonderen Funktionen profitieren, die ausschließlich für junge Kunden reserviert sind. Es handelt sich nicht um ein herkömmliches Sparbuch in „Papiergeld“, sondern um ein Konto zur Ansparung von Edelmetallen: Gold und Silber in Form von Barren oder Münzen, physisch in der Schweiz gelagert.
Eltern, Großeltern oder eine Drittperson (z. B. Pate oder Freundin) können für ein Kind ein Juni’OR-Konto eröffnen, das auf seinen Namen lautet. Sie verwalten dieses Konto bis zur Volljährigkeit (18 Jahre). Danach kann der junge Erwachsene frei über sein Vermögen verfügen. Vor dem 18. Geburtstag müssen die Vermögenswerte auf dem Juni’OR-Konto verbleiben, das heißt, es sind keine Abhebungen möglich, um sowohl das Kind als auch den finanziellen Einsatz seiner Familie und Angehörigen zu schützen.
Eine Spardose gefüllt mit Gold und Silber
Die Zukunft eines Kindes zu sichern bedeutet, langfristig zu planen. Kinder brauchen eine solide Geldanlage, die der Inflation standhält und im Laufe der Zeit an Wert gewinnt. Die ideale Lösung ist eine Investition in Edelmetalle.
Physisches Gold und Silber sind vor Bankzusammenbrüchen, Hyperinflation oder Währungsreformen geschützt. Als klassische „Fluchtwährung“ ermöglicht diese Art von Anlage nicht nur, die Kaufkraft Ihrer Kinder zu sichern, sondern vor allem auch, ein solides Vermögen aufzubauen und ihnen so eine ruhigere Zukunft zu bieten.
Einfache und bequeme Verwaltung
Das Juni’OR-Konto ist schnell und unkompliziert eröffnet. Mit einem einzigen individuellen Passwort können Eltern (oder Drittpersonen) sowohl ihr eigenes Kundenkonto als auch die Juni’OR-Konten ihrer Kinder verwalten.
Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge; Sie kaufen Edelmetalle in Ihrem eigenen Tempo. Die Metalle werden von Euporos SA außerhalb des Bankensystems in einem Hochsicherheitsdepot in der Schweiz gelagert.
Tipp
Sie können uns eine „Vorauszahlung“ überweisen, die dem Juni’OR-Konto gutgeschrieben wird und mit der Sie spätere Käufe oder Lagergebühren begleichen können.
- Diskrete Vermögensübertragungen
Vermögensübertragungen erfolgen mit größter Diskretion: Selbst der glückliche Begünstigte muss nicht unbedingt von der schönen Überraschung wissen, die seine Vorfahren vorbereitet haben, denn sie sind die Verwalter des Kontos! Ihre Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder können in Ihrem Wohnsitzland einer Schenkungssteuer unterliegen, doch häufig gelten Freibeträge bis zu bestimmten Beträgen. Euporos SA reicht keine Steuererklärungen für Sie ein; Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Vorschriften in Ihrem Land zu informieren und die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.
- Vorteile
Bei der Eröffnung eines Juni’OR-Kontos schenkt das Unternehmen einen Gutschein im Wert von 100 Schweizer Franken, der bei der ersten Edelmetallbestellung eingelöst werden kann. Jedes Jahr im Januar gewährt das Unternehmen einen Bonus auf Grundlage der im Vorjahr getätigten Investitionen: Für jede Tranche von 1.000 Franken an Käufen im Vorjahr erhält das Kind ein Guthaben von 10 Franken, das gutgeschrieben wird. Zum Zeitpunkt der Volljährigkeit erhält der junge Erwachsene anlässlich seines ersten Kaufs ein Überraschungsgeschenk von hohem Wert.
- Volljährigkeit
Die Früchte vieler Jahre Sparanstrengung gehen in die Hände des jungen Erwachsenen über, sobald er das Alter der Selbstverwaltung (18 Jahre) erreicht hat. Sein Juni’OR-Konto wird dann in ein reguläres Kundenkonto umgewandelt, über das er völlig frei verfügen kann.
- Übertragungen
a) Eigentumswechsel: Im Todesfall des Kindes wird das Juni’OR-Konto aufgelöst und die Vermögenswerte fallen an seine Erben, die frei darüber verfügen können.
b) Wechsel der Verwaltung: Das Juni’OR-Konto bleibt bis zur Volljährigkeit aktiv. Stirbt ein Elternteil, verwaltet der überlebende Elternteil das Konto allein. Sterben beide Eltern, übernimmt der gesetzliche Vormund. Im Falle einer Scheidung verwaltet der Elternteil mit dem Sorgerecht das Konto. Stirbt ein Großelternteil, führt der überlebende Großelternteil die Verwaltung fort; sterben beide, geht die Verwaltung auf die Eltern oder den Vormund über.
- Erforderliche Unterlagen
Zur Eröffnung eines Juni'OR-Kontos müssen Sie die Identitätsdaten des Kindes vorlegen (Personalausweis oder Auszug aus der Geburtsurkunde) und den Eltern- oder Großelternstatus nachweisen (Familienstammbuch).
Jede Übertragung muss durch ein behördliches oder rechtliches Dokument belegt sein.